Mitwirkungsorgane

Die Elternarbeit an unserer Schule beschränkt sich nicht nur auf die familiäre Unterstützung des schulischen Lern- und Erziehungsprozesses, sondern umfasst auch die aktive Mitarbeit bei der Gestaltung des Schullebens. Dabei übernehmen die Eltern gemeinsam mit der Schulleitung und den Lehrern/Lehrerinnen die Verantwortung und prägen durch ihre Mitwirkung das Profil der Schule mit. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium und Elternschaft ermöglicht die Gestaltung unserer Schule nicht nur als Lern-, sondern auch als Lebensort.

Institutionelle Mitarbeit

Auf institutioneller Ebene ist die Mitarbeit der Eltern geregelt durch das Schulmitwirkungsgesetz.
Die Mitarbeit in den Mitwirkungsorganen ermöglicht es, die Auffassung von Eltern zu schulischen Fragen in Meinungsbildungs- und in Entscheidungsprozessen einzubringen.

Klassenpflegschaft

In der Klassenpflegschaftssitzung wählen alle Eltern einer Klasse ihren Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Diese kümmern sich um die Belange der jeweiligen Klasse.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft, die ihrerseits wieder einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wählt.
Die Schulpflegschaft berät über klassenübergreifende, die ganze Schule betreffende Themen und spricht Empfehlungen für die Schulkonferenz aus.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie ist zu gleichen Teilen mit Eltern und Lehrern besetzt. Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin.

Die Schulkonferenz entscheidet über eine Fülle von Punkten, z.B.:

  • Einführung von Lernmitteln
  • Verwendung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
  • Schulprogramm
  • Erlass einer Schulordnung
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Einrichtung der Offenen Ganztagsschule, etc.

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