Informationen zum Schulbesuch
Info Extreme Wetterlagen
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern selbst,
ob der Weg zur Schule zumutbar ist,
und informieren die Schule unverzüglich darüber,
dass ihr Kind am betreffenden Tag
insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird.
(vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).
ob der Weg zur Schule zumutbar ist,
und informieren die Schule unverzüglich darüber,
dass ihr Kind am betreffenden Tag
insofern am Unterricht nicht teilnehmen wird.
(vgl. Zf. 2.1 des Runderlasses des Kultusministeriums vom 29.05.2015 – BASS 12-52 Nr. 1).